Statuten

Art. 1 Name, Sitz, Zweck
Unter dem Namen "Club Bürgerliche 100" besteht ein Verein der konfessionell neutral ist und den Bestimmungen von ZGB Art. 60-79 entspricht, soweit nicht nachstehend andere Regelungen getroffen werden, mit Sitz beim Sekretariat der SVP Kanton Aargau. 
 
Ziel und Zweck des Vereins ist, finanzielle Mittel zu beschaffen, um die offizielle Rechnung der SVP Kantonalpartei für politische Aktivitäten zu entlasten. Gleichzeitig bietet er auch ein Forum für Privatpersonen, Kreise aus Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, um persönliche, geschäftliche und politische Kontakte zu schaffen oder zu vertiefen. Innerhalb dieses Kreises können auch politische Anliegen vorgebracht werden für welche sich die Mandatsträger der Partei auf allen Ebenen einsetzen, wenn sie mit den Richtlinien der SVP Aargau übereinstimmen.

Art. 2 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Über die Aufnahme in den Verein beschliesst der Vorstand. Zielgruppe sind ehemalige und aktive Mandatsträger der SVP sowie Personen und Firmen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Bereitschaft, die in Art.1 erwähnte Zielsetzung aktiv zu unterstützen und den jährlichen Mitgliederbeitrag (Art. 6) zu entrichten. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.

Art. 3 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen oder wenn 1/5 der Mitglieder dies verlangt. Jährlich findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt. Die Einladung dazu erfolgt 14 Tage im Voraus, schriftlich per E-Mail oder auf einzelnen Wunsch des Mitglieds per Briefpost. An der Mitgliederversammlung werden juristische Personen durch einen Bevollmächtigten vertreten, der für sie die Mitgliedschaftsrechte ausübt.

Die Versammlung wählt einen Präsidenten und mindestens zwei weitere Vorstandsmitglieder und zwei Rechnungsrevisoren für die Dauer von zwei Jahren. Die Versammlung beschliesst über Jahresrechnung und Jahresbericht und entscheidet über die jährliche Abgabe an die SVP Aargau.

Art. 4 Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, soweit dafür nicht nach Gesetz oder Statuten die Mitgliederversammlung zuständig ist. Er regelt die Vereinsvertretung nach aussen und sichert den Kontakt zu den Mitgliedern und der Geschäftsleitung der SVP Aargau.

Art. 5 Rechnungsrevisoren
Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Mitgliederversammlung darüber Bericht und Antrag.

Art. 6 Mitgliederbeiträge
Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er beträgt mindestens Fr. 1'000.00. Eine Ausnahme gilt für Mitglieder, die das dreissigste Altersjahr noch nicht vollendet haben; für diese gilt der Mitgliederbeitrag Fr. 500.00. Der jährliche Beitrag der Vorstandsmitglieder beträgt im Maximum 50% des ordentlichen Beitrages.

Art. 7 Verwendung der finanziellen Mittel
Beiträge an die laufende Rechnung der Kantonalpartei erfolgen freiwillig. Verwendung der finanziellen Mittel wie in Art. 1 beschrieben. Zuwendungen für Aktivitäten und Wahlen auf Bezirks– oder lokaler Stufe sind nicht möglich. Der Verein verpflichtet sich, keine Schulden zu machen und maximal 20% der Einnahmen für gesellschaftliche Anlässe zu verwenden. Bei Auflösung des Clubs "Bürgerliche 100" fällt ein eventuelles Vermögen ausschliesslich der Kasse der Kantonalpartei zu.

Art. 8 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Ausgeschiedene Personen haben kein Anrecht auf Vereinsvermögen.

Art. 9 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr dauert jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Art. 10 Statutenänderung
Statutenänderungen sowie ein Beschluss auf Auflösung des Vereins bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung anwesenden Personen.

Art. 11 Datenschutz
Der Verein erhebt von den Mitgliedern ausschliesslich diejenigen Personaldaten, die zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendig sind. Der Vorstand sorgt für eine dem Risiko angemessene Sicherheit der Daten. Die Mitgliederdaten, namentlich der Name, die Adresse, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse, werden sämtlichen Vereinsmitgliedern bekanntgegeben.

Die genannten Personaldaten werden der SVP Aargau zwecks Werbung (insb. SVP Aktuell und Einladungen zu Veranstaltungen) bekanntgegeben. Im Übrigen erfolgt eine Bekanntgabe der Daten an Dritte nur im Rahmen einer gesetzlich zulässigen Auftragsbearbeitung und wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder behördlich angeordnet wird.

Die Bearbeitung der Mitgliederdaten erfolgt im Übrigen nach den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und der Datenschutzerklärung auf der Website des Vereins.


Club "Bürgerliche 100"
Gönnerverein der SVP Aargau 

Die Präsidentin, Milly Stöckli
Die Sekretärin, Yvonne Heggli

Statuten revidiert und genehmigt
per GV vom 07.03.2025

Download im PDF-Format

C100_Statuten_2025.03.07.pdf 179 KB